- 30+ Jahre Erfahrung
- 15.000+ Verschiedene Produkte
- 250+ Zufriedene Stammkunden
Hohe Qualität
Hohe Standards
Qualität und Vorschriften
Qualitätsmanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. AE Industries legt großen Wert auf eine hohe Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen, aber auch auf die kontinuierliche Verbesserung interner Prozesse. Diese werden durch qualifiziertes Personal in Kombination mit innovativen ERP-Lösungen garantiert. In diesem Rahmen gibt es innerhalb der EU eine Reihe von Richtlinien und Verordnungen.
EU-Verordnung für chemische Elemente REACH (EG) Nr. 1907/2006
REACH ist die europäische Chemikaliengesetzgebung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.
Da AE Industries selbst keine chemischen Materialien oder Substanzen herstellt oder in die EU importiert, stuft REACH AE Industries als sogenannten „nachgeschalteten Anwender“ ein. Dies bedeutet, dass die Registrierungspflicht aus der REACH-Verordnung nicht direkt auf AE Industries als Großhandelsunternehmen für elektrische Kleingeräte für die Automobilindustrie angewendet werden kann. Dennoch haben wir alle unsere Lieferanten über REACH informiert und sie aufgefordert, alle ihre Verpflichtungen, einschließlich der Registrierungsgebühr, die sich aus den Verordnungen ergeben, einzuhalten.
AE Industries überwacht ständig die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) in unseren Produkten. Unsere Produkte enthalten keine besonders besorgniserregenden Stoffe über dem von der ECHA deklarierten Schwellenwert, der in der Kandidatenliste aufgeführt ist (251 Stoffe gemäß der neuesten SVHC-Kandidatenliste, aktualisiert am 27. Juni 2024).
PAH (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)
PAH gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2013 vom 6. Dezember 2013 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2-6 (REACH).
Basierend auf den verifizierten Informationen geben wir bekannt, dass unsere Produkte nach bestem Wissen den PAH-Verordnungen entsprechen und keine Substanzen enthalten, die den Verboten in Anhang XVII der Verordnungen (EG) Nr. 1907/2-6 unterliegen.
EU-Verordnung zur Beschränkung gefährlicher Stoffe RoHS (EG)-Nr. 2011/65 / EU
Die RoHS (Restriction of Use of Certain Hazardous Substances) ist eine europäische Richtlinie, die die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten einschränkt. AE Industries hält es für wichtig, die RoHS-Richtlinie und die neueste Aktualisierung (EU) 2015/863 einzuhalten. Die Stoffe der Richtlinie dürfen nur dann in Elektro- und Elektronikgeräten vorkommen, wenn sie unterhalb der angegebenen Höchstkonzentration (Gewichtsprozent) des homogenen Materials wie folgt bleiben:
• Blei (0,1 %)
• Quecksilber (0,1 %)
• Cadmium (0,01 %)
• Sechswertiges Chrom (0,1 %)
• Polybromierte Biphenyle (PBBs) (0,1 %)
• Polybromierte Biphenylenether (PBDEs) (0,1 %)
• Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) (0,1 %)
• Butylbenzylphthalat (BIP) (0,1 %)
• Dibutylphthalat (DBP) (0,1 %)
• Diisolutylphthalat (DIBP) (0,1 %)
AE Industries verarbeitet nur Produkte, von denen seine Lieferanten erklären, dass sie den RoHS-Richtlinien entsprechen, sofern sie dies nachweisen können.
Die folgenden Produkte entsprechen nicht dieser Richtlinie:
CWT-9001 DCWT-9002 AET-9001 CWT-9003SD-2 SGRS-1
CWT-9002 DCWT-9003 AET-9002 CWT-9003SD SGRS-2
CWT-9003 DCWT-9004 AET-9003 SGRS-3
CWT-9004 AET-9004 SGRS-4
CWT-9005
Katalog 2025
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AE liefert Produkte verpackt in eigener individuellen Packung des Kunden.
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Schauen Sie sich die neuen Artikel an, die wir hinzugefügt haben. Einige davon können zu dieser Jahreszeit nützlich sein!
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